Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen erlangt in allen Berufsfeldern eine immer höhere Bedeutung. Interessierte Schülerinnen und Schüler der Teilzeitberufsschule können freiwillig und unabhängig von einer Benotung im Berufsschulzeugnis, an einer Prüfung teilnehmen, um sich ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren zu lassen – so der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.11.1998.
Diese Prüfung wird in drei verschiedenen Niveaustufen angeboten:
Prüfungszeit (schr.+ mündl.) Gebühren (z.Zt.)
- Niveaustufe I Waystage (A2) 60+10 Minuten 30 €
- Niveaustufe II Threshold (B1) 90+15 Minuten 45 €
- Niveaustufe III Vantage (B2) 120+20 Minuten 60 €
Die unterschiedlichen Niveaustufen orientieren sich an den Stufen, die vom Europarat im „Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching“ aufgeführt werden. Durch diesen Bezug hat das Zertifikat nicht nur eine bundesweite Akzeptanz. Vielmehr ist auch eine Länderübergreifende Vergleichbarkeit in Europa gegeben.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil mit unterschiedlichen Kompetenzbereichen:
Schriftliche Prüfung
Teil 1: Rezeption = Lese- und Hörverständnis
Teil 2: Produktion = Erstellen eines Schriftstückes, z.B. eines Briefes
Teil 3: Mediation = Übersetzung oder sinngemäße Umschreibung eines Fachtextes
Mündliche Prüfung
Interaktion = Fähigkeit, ein Gespräch zu führen.
Die Prüfung wird einmal jährlich angeboten, meistens im Herbst. An er GKS finden Prüfungen für die kaufmännischen Berufe sowie die Berufe im Gastgewerbe statt.
Informationen zu den voraussichtlichen Prüfungsterminen und den Prüfungsstandorten finden Sie unter https://lehrkraefteakademie.hessen.de/schule-und-unterricht/kmk-fremdsprachenzertifikat .
Dort finden Sie auch hilfreiche weitere Informationen, ein Anmeldeformular und Musterprüfungen zum Herunterladen.