Die Schulordnung der Georg-Kerschensteiner-Schule
Die Georg-Kerschensteiner-Schule als Ort des Lernens und Arbeitens in ganz verschiedenen Schulformen und Bildungsgängen ist zugleich auch Begegnungs- und Erfahrungsraum von vielen Menschen.
Eine Schulgemeinde besteht aus Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern, den Mitgliedern der Schulleitung und dem Personal, das an einer Schule tätig ist, wie z.B. Hausmeister, Sekretärinnen und Assistenten der Schulleitung.
Menschen unterschiedlicher Bildungsvoraussetzungen, sozialer Herkunft und kultureller Orientierung lernen und arbeiten hier zusammen. In dieser Unterschiedlichkeit kann ein Konfliktpotenzial liegen – aber auch eine Bereicherung, wenn es gelingt sich in der Verschiedenartigkeit zu respektieren und dabei Brücken untereinander zu schlagen sowie Gemeinsamkeiten zu entdecken.
Die folgenden 10 Regeln sollen das Zusammenleben an unserer Schule erleichtern:
§ 1
Wir gehen stets höflich und respektvoll miteinander um.
§ 2
Wir verschmutzen und zerstören weder Einrichtungsgegenstände noch Räume.
§ 3
Wir akzeptieren weder verbale noch körperliche Gewalt. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
§ 4
Die Schülerinnen und Schüler haben ohne das Mitführen ihres Schülerausweises keine Aufenthaltsberechtigung auf dem Schulgelände.
§ 5
Schülerinnen und Schüler verlassen nach Unterrichtsende umgehend das Schulgelände.
Ein fortgesetzter Aufenthalt ist nur bei der nachweislichen Beschäftigung mit schulbezogenen Tätigkeiten gestattet.
§ 6
Besucher melden sich umgehend im Sekretariat an. Unangemeldeten schulfremden Personen
ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände untersagt.
§ 7
Nach Beendigung des Unterrichts ist der Klassenraum sauber und aufgeräumt zurückzulassen.
§ 8
Das Benutzen von Handys, MP3-Playern u. ä. ist während des Unterrichtes untersagt.
Die Nutzung von Lautsprechern ist ohne Genehmigung der Schulleitung auf dem Schulgelände nicht gestattet.
§ 9
Abfall und Verschmutzungen sind grundsätzlich vom Verursacher umgehend und sachgerecht zu entsorgen bzw. zu beseitigen.
§ 10
Klassenverträge, Konferenzbeschlüsse und Raumnutzungsordnungen sind für uns verbindlich.