Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird parallel mit dem erfolgreichen Besuch von
- Mathematik,
- Deutsch und
- Englisch
sowie einer weiteren Prüfung erworben. Nach Abschluss eines 6-monatigen Praktikums wird endgültig die Fachhochschulreife verliehen.
Statt eines 6-monatigen Praktikums sind als berufliche Nachweise möglich:
- Erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, belegt durch das Zeugnis der vorgenannten Kammer.
- Eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit belegt durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
- Teilnahme am EU-Programm "Erasmus" für 6 Monate.
- Bundeswehr: Freiwilliger Wehrdienst (FWD): Bei 12 Monaten, 6-monatige Anrechnung.
- FSJ- im sozialen Dienst / Politik / Kultur usw.: Anrechnung des 6-monatigen Praktikums.
- Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei Verbänden: Bei 12 Monaten, 6-monatige Anrechnung.
Die Ausbildungsinhalte der berufs- und studienqualifizierenden Inhalte des Bildungsganges sind auf einander abgestimmt. Ein in die Ausbildung zum kaufmännischen Assistenten eingebettetes Betriebspraktikum ermöglicht für die Absolventen reflektierende Arbeitserfahrungen, die für den späteren Berufsweg von großer Bedeutung sind.