Zugangsvoraussetzungen und Berechtigung
Zugangsvoraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Mittleren Abschluss nachweisen. Nicht erforderlich sind dagegen ein Gutachten der abgebenden Schule und Mindestnoten in einzelnen Fächern.
Berechtigung
Der erfolgreiche Abschluss der 1jährigen Höheren Berufsfachschule wird auf die Ausbildungszeit mit einem Jahr angerechnet.
- Im Schwerpunkt Ernährung/Gastronomie sind dies die Ausbildungsberufe: Fachkraft im Gastgewerbe, Restaurantfachmann/-fachfrau, Hotelfachmann/-fachfrau, Koch/ Köchin und Hauswirtschafter/-in.