Zugangsvoraussetzungen

In das berufliche Gymnasium können Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wenn sie von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, in der alle Fächer der Jahrgangsstufe 10 auf den Mittleren Abschluss ausgerichtet waren, als geeignet für den Übergang in das berufliche Gymnasium beurteilt wurden.
Die Voraussetzungen für den Übergang und die Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben, wenn

  1. die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung des/r Schülers/in eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen

    und
  2. die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Abschluss mit einer Durchschnitts-note von besser als befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (i.d.R. Englisch) und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht hat.


Hinweis:

Wenn die abgebende Schule in einem Gutachten zum Zeitpunkt der Anmeldung festgestellt hat, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen erfüllt, so entbindet dies die Schülerin oder den Schüler nicht von der Pflicht, die geforderten Bedingungen durch das Zeugnis über den Mittleren Abschluss nachzuweisen (Voraussetzung für die endgültige Aufnahme am Beruflichen Gymnasium).

Wer in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, erfüllt ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen für das Berufliche Gymnasium.